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 Baggerservice - Memo AGBs

Vertrag / Auftrag

- Ein Vertrag / Auftrag kommt nur zustande durch Unterzeichnung / Gegenzeichnung eines Auftragsscheines.

- Das gilt auch für Zusatzleistungen und/oder Materiallieferungen (unabhängig ob mit Basis-Auftragserteilung oder später bestellt).

- Mündliche oder formlose Aufträge werden nicht akzeptiert.

 

Zeitberechnung

- Jede begonnene Stunde wird auf die nächste aufgerundet.

- Auch wenn die effektive Dauer darunter liegt, wird mindestens eine Stunde für die jeweilige Maschine berechnet.

- Der Stundenpreis beinhaltet Geräte mit Fahrer. Preise für Geräte verstehen sich inklusive Treibstoffe, Zusatz- und Schmierstoffe, sowie Versicherung.

- An- und Rückfahrt von Personal werden nach Aufwand berechnet (Stunden und Kilometer).

- Bei der Montage von Zusatzgeräten, wie Hammer, Zangen oder andere Spezialgeräte,  wird die Zeit der Montage und der Demontage

  mit dem Stundensatz der Grundmaschine (Bagger) berechnet.

 

Transport Baugeräte

- Anlieferung und Rücktransport werden nach Aufwand berechnet (Stunden und Kilometer).

- Transporte mit Überbreite, Überlänge oder Überhöhe gelten als Sondertransporte und werden individuell berechnet.

- Nicht vorhergesehene Lieferungen von Zusatzgeräten werden mit der effektiven Zeit pro Transport  in Rechnung gestellt.

 

Infrastruktur / Mitwirkungspflichten

- Jeder Einsatzort wird vorab besichtigt, um sicher zu stellen, dass Anlieferung und Verbringung der Geräte zur Baustelle möglich sind

  bzw. die maximale Größe der Geräte zu besprechen (z.B. enge Wohnstraßen, schmale Zuwege zum Garten, etc.).

- Für nicht rechtzeitig gekennzeichnete unterirdische Leitungen oder Einbauten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Verantwortung.

  Das Baugrundrisiko liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung an jeglichen Schäden.

- Diverse Einbauten wie Telekommunikations-, Strom-, Fernsehkabel, Wasserleitungen, Gasleitung, Kanäle jeglicher Art, Brunnen/Schächte, etc, 

  sind vom Auftraggeber anzuzeigen und zu sichern.

- Die Gesamtbeurteilung des Aushubmaterials einschließlich der Zuordnung zu einem oder mehreren Deponietypen

  auf Grund chemischer Analysen unterliegen dem Auftraggeber.

 

Zahlung

- Rechnungen / Teilrechnungen sind sofort mit Erhalt zur Zahlung fällig.

- Werden Teilrechnungen, Rechnungen nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen bezahlt, werden weitere Arbeiten eingestellt.

- Bei offenen Rechnungen werden keine weiteren Folgeaufträge angenommen.
- Bei Abschluss der Arbeiten wird nachkalkuliert und die Schlussrechnung gestellt.

- Bei Neukunden behalten wir uns die Forderung einer Anzahlung vor, noch bevor die Arbeit begonnen wird.

- Materiallieferungen sind mit Anlieferung sofort zur Zahlung fällig. Ohne Zahlung wird das Material nicht verbaut.

- Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden MwSt..

 

Kündigung

- Der Auftragnehmer behält sich vor den gesamten Auftrag zu kündigen, wenn eine oder mehrere Rechnungen nicht Termingerecht bezahlt werden

  oder die Anzahlung nicht rechtzeitig eingeht.

- Der Auftragnehmer behält sich vor den gesamten Auftrag oder Zusatz-, Teilleistungen zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten,

  insbesondere zur Infrastruktur, nicht nachkommt.

- Kündigt der Auftraggeber während der Ausführungsphase aus nicht beim Auftragnehmer liegenden Gründen, so ist eine Entschädigung

  in Höhe von 50% des restlichen geplanten Auftragswertes fällig.

- Kündigt der Auftraggeber noch vor Beginn der Arbeiten aus nicht beim Auftragnehmer liegenden Gründen, so ist eine Entschädigung

  in Höhe von 50% des geplanten Auftragswertes fällig.

 

Zusätzliche Leistungen

- Entsorgung von Aushub, Abbruch  ist nicht Bestandteil der Grundleistung, kann auf Anforderung individuell angeboten werden.

- Ist eine Baustelleneinrichtung notwendig, z.B. Absperrungen, spezielle Sicherungen, Beschilderungen, etc., wird diese Leistung nach Aufwand berechnet.

- Gebühren für behördliche Genehmigungen die dem Auftragnehmer entstehen, werden an den Auftraggeber mit der nächsten Rechnung weitergereicht.

 

Werden zusätzlich zum Geräteführer weiteres Personal angefordert, werden diese nach Stundensatz gemäß dem Abschnitt Personal-Preise berechnet.

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