Baggerservice
- Memo AGBs
Vertrag / Auftrag
- Ein Vertrag / Auftrag kommt nur zustande
durch Unterzeichnung / Gegenzeichnung eines Auftragsscheines.
- Das gilt auch für Zusatzleistungen
und/oder Materiallieferungen (unabhängig ob mit Basis-Auftragserteilung
oder später bestellt).
- Mündliche oder formlose Aufträge werden
nicht akzeptiert.
Zeitberechnung
- Jede
begonnene Stunde wird auf die nächste aufgerundet.
- Auch wenn die
effektive Dauer darunter liegt, wird mindestens eine Stunde für die
jeweilige Maschine berechnet.
- Der Stundenpreis beinhaltet Geräte mit Fahrer.
Preise für Geräte verstehen sich inklusive
Treibstoffe, Zusatz- und Schmierstoffe, sowie
Versicherung.
- An- und Rückfahrt von Personal werden nach Aufwand
berechnet (Stunden und Kilometer).
- Bei der Montage von Zusatzgeräten, wie Hammer, Zangen oder
andere Spezialgeräte, wird die Zeit der Montage und der Demontage
mit dem Stundensatz der Grundmaschine (Bagger) berechnet.
Transport
Baugeräte
- Anlieferung und Rücktransport werden nach Aufwand
berechnet (Stunden und Kilometer).
- Transporte mit Überbreite, Überlänge oder Überhöhe gelten als
Sondertransporte und werden individuell berechnet.
- Nicht vorhergesehene
Lieferungen von Zusatzgeräten werden mit der effektiven Zeit pro
Transport in Rechnung gestellt.
Infrastruktur / Mitwirkungspflichten
- Jeder Einsatzort wird vorab besichtigt, um sicher zu
stellen, dass Anlieferung und Verbringung der Geräte zur Baustelle
möglich sind
bzw. die maximale Größe der Geräte zu besprechen (z.B.
enge Wohnstraßen, schmale Zuwege zum Garten, etc.).
- Für nicht rechtzeitig gekennzeichnete unterirdische
Leitungen oder Einbauten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei
Verantwortung.
Das Baugrundrisiko liegt ausschließlich beim
Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung an jeglichen
Schäden.
- Diverse Einbauten wie Telekommunikations-, Strom-,
Fernsehkabel, Wasserleitungen, Gasleitung, Kanäle jeglicher Art,
Brunnen/Schächte, etc,
sind vom Auftraggeber anzuzeigen und zu sichern.
-
Die Gesamtbeurteilung des Aushubmaterials einschließlich
der Zuordnung zu einem oder mehreren Deponietypen
auf Grund
chemischer Analysen unterliegen dem Auftraggeber.
Zahlung
- Rechnungen / Teilrechnungen
sind sofort mit Erhalt zur Zahlung fällig.
- Werden Teilrechnungen,
Rechnungen nicht
innerhalb von 5 Arbeitstagen bezahlt, werden weitere Arbeiten
eingestellt.
- Bei offenen Rechnungen werden keine weiteren Folgeaufträge
angenommen.
-
Bei Abschluss der Arbeiten wird nachkalkuliert und die Schlussrechnung
gestellt.
- Bei Neukunden behalten wir
uns die Forderung einer Anzahlung vor, noch bevor die Arbeit begonnen
wird.
-
Materiallieferungen sind mit Anlieferung sofort zur
Zahlung fällig. Ohne Zahlung wird das Material nicht verbaut.
- Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der
jeweils geltenden MwSt..
Kündigung
- Der
Auftragnehmer behält sich vor den gesamten Auftrag zu kündigen, wenn
eine oder mehrere Rechnungen nicht Termingerecht bezahlt werden
oder die
Anzahlung nicht rechtzeitig eingeht.
- Der
Auftragnehmer behält sich vor den gesamten Auftrag oder Zusatz-,
Teilleistungen zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen
Mitwirkungspflichten,
insbesondere zur Infrastruktur, nicht nachkommt.
- Kündigt der
Auftraggeber während der Ausführungsphase aus nicht beim Auftragnehmer
liegenden Gründen, so ist eine Entschädigung
in Höhe
von 50% des restlichen geplanten Auftragswertes fällig.
- Kündigt der
Auftraggeber noch vor Beginn der Arbeiten aus nicht beim Auftragnehmer
liegenden Gründen, so ist eine Entschädigung
in Höhe
von 50% des geplanten Auftragswertes fällig.
Zusätzliche
Leistungen
- Entsorgung von Aushub, Abbruch ist nicht
Bestandteil der Grundleistung, kann auf Anforderung individuell
angeboten werden.
- Ist eine
Baustelleneinrichtung notwendig, z.B. Absperrungen, spezielle
Sicherungen, Beschilderungen, etc., wird diese Leistung nach Aufwand
berechnet.
- Gebühren für behördliche
Genehmigungen die dem Auftragnehmer entstehen, werden an den
Auftraggeber mit der nächsten Rechnung weitergereicht.
Werden zusätzlich zum Geräteführer weiteres Personal
angefordert, werden diese nach Stundensatz gemäß dem Abschnitt
Personal-Preise berechnet.